Letzter Einsatz: >Brandeinsatz - Heimrauchmelder ausgelöst < am 28.03.2024 um 18:55 Uhr

Das Ministerium für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat über das Wochenende einen neuen Erlass herausgegeben. Deswegen mussten auch unsere Pläne für die Betreuung für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren angepasst werden.

Die Vorgaben des Landes bedeuten ein Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und "Kinderbetreuungen in besonderen Fällen" (Brückenprojekte), das ab Montag, 16. März, gilt und bis Sonntag, 19. April, gelten wird.

Somit können ausschließlich Betreuungsangebote für Kinder von Schlüsselpersonen bereitgestellt werden. Dieses Betreuungsangebot wird aufgrund der aktuellen Erlasslage in der bekannten Kindertageseinrichtung oder bei den bekannten Kindertagespflegepersonen sichergestellt.

Für Rückfragen wurde eine Hotline eingerichtet, die ab Montag, 16. März über die Telefonnummer 02932 201-1102 erreichbar sein wird und danach jeweils montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Schlüsselpersonen sind laut Erlass des Ministeriums:

Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.

Personen in Schlüsselfunktionen müssen ihre Funktion bis Mittwoch, 18. März, schriftlich durch den Arbeitgeber nachweisen. Die Nachweise werden durch das Jugendamt der Stadt Arnsberg geprüft. Falls keine zwingende Notwendigkeit der Betreuung gesehen wird, wird die Betreuung nicht weiter angeboten.

Ganz wichtig: Es gibt keine Übergangsregelung für Kitas und Tagespflege. Ab Montag, 16. März, findet Betreuung nur noch für Kinder von Schlüsselpersonen statt.

Quelle:

Pressestelle: Stadt Arnsberg

Pressekontakt: Elmar Kettler, Telefon 02932 201-1634