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Damit ein Kind trotz des erlassenen Betretungsverbotes weiterhin in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut werden kann, mussten bislang beide Elternteile eine Bescheinigung ihrer Arbeitgeber vorlegen, wonach sie in kritischer Infrastruktur tätig und dort unabkömmlich sind ("Schlüsselpersonen").

Ab dem kommenden Montag hingegen reicht es, wenn eine solche Bescheinigung nur von einem der beiden Elternteile vorgelegt wird und nachvollziehbar ist, dass das Kind nicht anderweitig verantwortungsvoll betreut werden kann. Diese Entscheidung hat das Landesministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration nun getroffen.

„Wir freuen uns darüber, dass das Land die von uns vorgebrachten Problemstellungen so schnell aufgenommen hat. Das Problem wurde auch von vielen anderen Städten und Verbänden kritisch gesehen“, erklärt dazu der Arnsberger Bürgermeister Ralf Paul Bittner.

Zu den sogenannten „Schlüsselpersonen" zählen Beschäftigte in Berufsgruppen, deren Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung (Ärzte, Pflegepersonal, Krankenschwestern usw.) oder zur Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens unerlässlich ist.

Als  Schlüsselpersonen Anspruch auf Kindertagesbetreuung haben auch Eltern, die keinen aktuellen Vertrag mit einem Kinderbetreuungsangebot haben.

Auch eine Wochenendbetreuung für Kinder von Schlüsselpersonen soll in den Kommunen des Landes ab dem kommenden Wochenende bei Bedarf realisiert werden können. Genauere Angaben zum Betreuungsangebot an Wochenenden werden bis Mitte der kommenden Woche nach Absprachen mit den Trägern der Kindertagesstätten bekannt gegeben.

Bei Fragen oder Betreuungsbedarf können sich Eltern an ihre Kita oder an die Hotline für Kinderbetreuung der Stadt Arnsberg unter der Nummer 02932-201-1102 wenden.

Quelle: Pressestelle Stadt Arnsberg