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Rauchmelder alarmiert Nachbarn in Arnsberg-Gierskämpen

Brandeinsatz > Brandmeldeanlage (Fehlalarm)
Brandeinsatz
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Einsatzort Details

Arnsberg, Goerlitzstraße
Datum 27.04.2014
Alarmierungszeit 16:29 Uhr
Einsatzende 17:30 Uhr
Alarmierungsart Funkmeldeempfänger
Mannschaftsstärke 40
eingesetzte Kräfte

Wache Neheim
Wache Arnsberg
Pressestelle
Löschzug Arnsberg
Löschgruppe Wennigloh
Brandeinsatz

Einsatzbericht

Arnsberg. Am Sonntag, den 27. April wurden die Hauptwachen Arnsberg und Neheim, der Löschzug Arnsberg und die Löschgruppe Wennigloh zu einem Brandeinsatz in der Görlitzstraße in Arnsberg-Gierskämpen gerufen. Dort war aufmerksamen Nachbarn der Alarmton eines Rauchmelders aufgefallen, der aus einem Wohnhaus drang. Eine leichte Rauchentwicklung aus dem Haus war ebenfalls festzustellen.

Die ersten Feuerwehr-Kräfte, die an der Einsatzstelle eintrafen, stellten ebenfalls eine leichte Rauchentwicklung im Untergeschoss des Einfamilienhauses fest. Da zu diesem Zeitpunkt keiner der Bewohner zu Hause war, verschafften sich die Einsatzkräfte durch ein Fenster Zugang zu dem Gebäude. Ein Trupp unter schwerem Atemschutz machte sich zur Erkundung auf den Weg und konnte nach kurzer Zeit zurückmelden, dass angebranntes Essen auf dem Herd die Ursache für die Verrauchung und den Alarm des Rauchmelders gewesen war. Der Kochtopf ins Freie gebracht, und die betroffenen Bereiche der Wohnung wurden mit einem Hochleistungslüfter vom Brandrauch befreit. Kurz darauf traf der sichtlich erschrockene Hauseigentümer am Einsatzort ein. Nach einer guten Stunde war Einsatzende für die rund 40 Kräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, die mit mehreren Löschfahrzeugen, zwei Drehleitern und einem Rettungswagen vor Ort waren.

Durch das aufmerksame Verhalten der Nachbarschaft und den Alarm des Rauchmelders konnte eine mögliche Schadensausbreitung abgewendet werden. Dieser Einsatz bestätigt erneut den großen Nutzen von Rauchmeldern. Seit dem 01.04.2013 besteht in Nordrhein-Westfalen eine Rauchmelderpflicht gemäß der die elektronischen Lebensretter in alle neu gebauten Wohnungen einzubauen sind. Bestandsbauten müssen bis spätestens zum 31.12.2016 mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.

(Quelle: BM Patrick Robel, stellv. Pressesprecher)



 

sonstige Informationen

Einsatzbilder

 

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