Letzter Einsatz: >Unterstützung Rettungsdienst - Tragehilfe< am 25.04.2024 um 07:43 Uhr

Die Stadt Arnsberg hat zum Jahreswechsel eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die öffentlichen Bereiche benannt werden, an denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf.

Das sind in Alt-Arnsberg der Neumarkt, die Schlossruine, der Bereich am Sauerlandtheater bis hin zum Schulzentrum, der Europa- und der Gutenbergplatz.

In Hüsten gilt das Verbot im Kreuzungsbereich des Hüstener Marktes, am Hüstener Markt selbst, auf dem Kirchplatz und den Flächen an der Petrikirche, in Neheim im Bereich des Marktplatzes und der Straße Neheimer Markt.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass in der Silvesternacht ein verstärkter Präsenzdienst des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei unterwegs sein wird, um Ansammlungen und Zusammentreffen im öffentlichen Raum zu unterbinden. Ebenso wird die Einhaltung des Verzehrverbotes von Alkohol in der Öffentlichkeit kontrolliert.

Da Partys und Feiern – auch im privaten Bereich – nach der Coronaschutzverordnung untersagt sind, wird das Ordnungsamt bei gemeldeten Verstößen auch hier tätig werden.

Bei Zuwiderhandlungen werden bei Partys oder Feiern, wie in der Verordnung festgelegt, für den Veranstalter 500 € und für jede*n Teilnehmer*in an der Feier 250 € Bußgeld fällig. Der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum wird pro Person mit 100 €, Ansammlungen und Zusammentreffen im öffentlichen Raum mit 250 € je Person geahndet.

Polizei und Ordnungsamt hoffen aber, dass sich die Bürger*innen in Arnsberg der jetzigen Situation bewusst sind und sich – wie in den vergangenen Monaten auch – so positiv verhalten und die Grundregeln des Infektionsschutzes einhalten, dass das Infektionsgeschehen nicht weiter belastet wird.

Polizei und Ordnungsamt wünschen allen – trotz Corona – einen schönen Jahreswechsel. Bleiben oder werden Sie gesund.

Link zur Allgemeinverfügung:

https://www.arnsberg.de/amtliche-bekanntmachungen/2020/20201229_allgemeinverfuegung-corona-feuerwerke.pdf

Quelle:

Pressekontakt: Elmar Kettler

 Stadt Arnsberg


Pressestelle
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