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ArnsbergDie Stadt Arnsberg unterstützt die von Hochwasser geschädigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Sie finden Informationen und Antragsformulare zur Soforthilfe des Landes NRW im Internet. Anträge können aber auch noch in Papierform abgegeben werden.

Die Stadt Arnsberg unterstützt die Geschädigten der Hochwasser-Katastrophe bei ihrem Antrag auf Mittel aus der Soforthilfe des Landes NRW. Durch die Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli ist es zu extremen Schäden an Privateigentum gekommen, die Soforthilfe des Landes will die ersten finanziellen Belastungen durch die entstandenen Schäden mildern. Die Hilfe richtet sich an Geschädigte aus Privathaushalten sowie Wirtschaftsbetrieben, die ihren Hauptwohnsitz in einer der betroffenen Regionen haben. Anträge können bei der Stadt Arnsberg gestellt werden. Antragsformulare und Informationen gibt es unter www.arnsberg.de/hochwasserhilfe/soforthilfe. Anträge auf Soforthilfe können auch telefonisch über das Service-Telefon der Stadt Arnsberg unter 02932 / 201-0 angefordert werden.

Soforthilfe für Privathaushalte und Wirtschaftsunternehmen

Die Soforthilfe des Landes sieht bei Privathaushalten die Zahlung von bis zu maximal 3.500 Euro vor. Wirtschaftsunternehmen (geschädigte Betriebsstätten von Unternehmen, Gewerbetreibende, freiberuflich und selbstständig Tätige sowie land-und forstwirtschaftlichen Betriebe) können 5.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist bei allen Hochwasser-Geschädigten, dass der durch das Hochwasser eingetretene Schaden nach einer Eigenschätzung bei mindestens 5.000 Euro liegt und nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird. Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt durch die Stadt Arnsberg auf ein anzugebendes Bankkonto. Die Vorlage von Schadensnachweisen ist für die Bewilligung und die Auszahlung nicht erforderlich. Die Soforthilfe des Landes muss nicht zurück gezahlt werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Unterstützung besteht jedoch nicht.

Minderung von Schäden an Eigentum und Hausrat

Die Soforthilfe dient als erste Milderung von Schäden an Eigentum, Hausrat und weiteren Sachschäden als Folge der Unwetterkatastrophe. Eingeschlossen sind Schäden durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie die Folgen von Hangrutsch, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli stehen.

So stellen Sie ihren Antrag auf Soforthilfe:

Anträge auf die Hochwasser-Soforthilfe für Privathaushalte und Wirtschaftsbetriebe können ab sofort und noch bis zum 31. August bei der Stadt Arnsberg gestellt werden. Auf der Internetseite www.arnsberg.de/hochwasserhilfe/soforthilfe lassen sich die Antragsformulare herunterladen. Die ausgefüllten Formulare können wieder eingescannt und an die Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Das ausgefüllte Formular kann auch in die Briefkästen der Arnsberger Stadtbüros eingeworfen werden (bitte dort keine persönliche Abgabe). Auf dem Postweg an Stadt Arnsberg, FD Umwelt/Ressourcen Stichwort: Hochwasser-Soforthilfe, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg geschickt werden. Fragen zum Ausfüllen der Anträge auf Soforthilfe des Landes NRW beantwortet der Fachdienst Umwelt/Ressourcen, Joachim Pütter, Telefon 02932 / 201 1364. Die Auszahlung erfolgt zeitnah nach Prüfung der Antragsunterlagen. Nach der Auszahlung wird kein gesonderter Verwendungsnachweis gefordert.



Pressekontakt: Pressestelle Stadt Arnsberg, Frank Albrecht, Telefon: 02932 201 1477

 

 

Quelle: 

Stadt Arnsberg

Pressestelle
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